Hier wird eine Einrichtung konzipiert und geplant, in der Jugendliche den schweren Weg zu sich selbst finden sollen. Budo-Pädagogik eignet sich für zwei Zielgruppen: Zum einen Jugendliche, denen es an Impulskontrolle und Selbstdisziplin fehlt, zum anderen solche, denen es an Selbstvertrauen und Mut fehlt. Dabei können insbesondere die Gleichbehandlung der Geschlechter gestärkt werden und als Minderheit gelesene Teilnehmende inkludiert werden. Um mit diesen Zielgruppen Maßnahmen nach § 29 SGB VIII durchführen zu können, braucht es einen entsprechenden Ort. Dieser benötigt eine Sporthalle, einen Schulungsraum und einen Unterkunftsbereich. Das soll durch die Erweiterung einer bestehenden Sporthalle erreicht werden. Dafür sollen Eigen- und Fremdkapital akquiriert werden. Der zeitliche Ansatz für die Maßnahmen liegt bei drei Wochen und soll neben der Vermittlung von Budowerten und -techniken vor allem Rollenspiele und Selbstreflexion beinhalten.